Die Betreuung für den BereichArbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt auf Grundlage des §5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert und für jedes Unternehmen erstellt. Hierbei werden alle wichtigen Punkte zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Hause berücksichtigt.
- Regelbetreuung
- Betriebsbegehungen
- Protokolle
- Kontakte zu Behörden und der Berufsgenossenschaft
- Arbeits-Schutz-Aussschuss-Sitzungen (ASA) nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Unterweisung aller Mitarbeiter nach UVV
- Unterweisung aller Fremdfirmenmitarbeiter
- Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5+6 ArbSchG
- Unfallverhütung
- Unfalluntersuchung
- Flucht- und Rettungswegeplan
- Feuerwehrpläne