Thorsten Sartor Arbeitssicherheit & Brandschutz
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz, der im Betrieb ankommt.

Unfälle vermeiden, Rechtssicherheit schaffen, Aufwand gering halten: Ich übernehme die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.

Grundlage

§ 5 ASiG und DGUV Vorschrift 2

Einsatzgebiet

Rhein-Main und Umgebung

Erstgespräch

Kostenfrei bei Ihnen vor Ort

Arbeitssicherheit

Gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jeden Betrieb ein zentraler Aspekt. Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien sind die Anforderungen deutlich komplexer geworden. Ich übernehme die Bestellung in den Bereichen, die Ihr Betrieb braucht.

1

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betreuung nach § 5 ASiG, konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2.

2

Brandschutzbeauftragter

Behördliche Umsetzung, Versicherungsauflagen und Übungen im Betrieb.

3

Leitern- und Regalbeauftragter

Wiederkehrende Prüfungen von Leitern, Tritten und Regalanlagen.

4

Umwelt­management­beauftragter

Umweltrechtliche Pflichten im Betrieb begleiten und dokumentieren.

+

Projektarbeiten

Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und einzelne Projekte auch ohne laufende Betreuung.

Leistungen

Regelbetreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Betreuung für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt auf Grundlage des § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

Im laufenden Betrieb

  • Regelbetreuung
  • Betriebsbegehungen
  • Protokolle
  • Kontakte zu Behörden und der Berufsgenossenschaft
  • Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) nach ArbSchG
  • Unterweisung aller Mitarbeiter nach UVV

Dokumentation und Prävention

  • Unterweisung aller Fremdfirmenmitarbeiter
  • Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG
  • Unfallverhütung
  • Unfalluntersuchung
  • Flucht- und Rettungswegeplan
  • Feuerwehrpläne

Brandschutz

Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb

Brandschutz ist in vielen Unternehmen eine ebenso wichtige Aufgabe. Ich unterstütze Sie bei der behördlichen Umsetzung und bei Versicherungsauflagen. In vielen Fällen gewährt der Feuerversicherer einen zusätzlichen Prämienrabatt, wenn ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist.

Konzepte und Dokumente

  • Brandschutzordnung
  • Brandschutzkonzepte
  • Flucht- und Rettungswegepläne erstellen

Praxis und Behörden

  • Unterweisungen
  • Kontakte zur Brandschutzinspektion, zu Behörden und Versicherungen

Vorschriften

Eine Auswahl relevanter Regelwerke

Diese Vorschriften begegnen Betrieben am häufigsten. Gern ordne ich für Sie ein, was auf Ihren Betrieb zutrifft.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Bildschirmarbeit – ArbStättV, Anhang 6
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
  • DGUV Regeln und Informationen
  • TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung

Referenzen

Branchenunabhängige Betreuung

Die Betreuung zur Arbeitssicherheit ist branchenunabhängig. Einige Beispiele aus meiner Praxis:

  • Einrichtungs- und Warenhäuser
  • Kliniken
  • Arztpraxen
  • Stahl- und Metallbaufirmen
  • Papierfabriken
  • Automotive-Unternehmen
  • Galvanikunternehmen
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Maschinenbauunternehmen
  • Verwaltungsunternehmen

Kontakt

Für ein erstes Informationsgespräch besuche ich Sie gerne in Ihrem Hause.

Unverbindlich und kostenfrei. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich kurzfristig zurück.

Anschrift

Thorsten Sartor
Untere Marktstraße 18
63110 Rodgau – Nieder-Roden