Sicherheit am Arbeitsplatz – verlässlich betreut.
Unfälle vermeiden und Rechtssicherheit schaffen: Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter begleite ich Betriebe jeder Größe – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Arbeitssicherheit
Gesetzliche Anforderungen sicher erfüllen
Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist für jeden Betrieb ein zentraler Aspekt. Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien sind die gesetzlichen Anforderungen in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden. Ich übernehme diese Aufgaben für Sie – als Beauftragter in den Bereichen, die Ihr Betrieb benötigt.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betreuung nach § 5 ASiG, konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2.
Brandschutzbeauftragter
Behördliche Umsetzung, Versicherungsauflagen und Übungen im Betrieb.
Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragter
Umgang, Lagerung und Transport gefährlicher Stoffe rechtssicher organisiert.
Leitern- und Regalbeauftragter
Wiederkehrende Prüfungen von Leitern, Tritten und Regalanlagen.
Umweltmanagementbeauftragter
Umweltrechtliche Pflichten im Betrieb begleiten und dokumentieren.
Projektarbeiten
Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterschulungen und einzelne Projekte auch ohne laufende Betreuung.
Leistungen
Regelbetreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Betreuung für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt auf Grundlage des § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
- Regelbetreuung
- Betriebsbegehungen
- Protokolle
- Kontakte zu Behörden und der Berufsgenossenschaft
- Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Unterweisung aller Mitarbeiter nach UVV
- Unterweisung aller Fremdfirmenmitarbeiter
- Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG
- Unfallverhütung
- Unfalluntersuchung
- Flucht- und Rettungswegeplan
- Feuerwehrpläne
Brandschutz
Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb
Brandschutz ist in vielen Unternehmen eine ebenso wichtige Aufgabe. Als Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei der behördlichen Umsetzung und bei Versicherungsauflagen. In vielen Fällen gewährt der Feuerversicherer einen zusätzlichen Prämienrabatt, wenn ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist.
Konzepte und Dokumente
- Brandschutzordnung
- Brandschutzkonzepte
- Flucht- und Rettungswegepläne erstellen
Praxis und Behörden
- Brandschutzübungen und -unterweisungen
- Kontakte zur Brandschutzinspektion, zu Behörden und Versicherungen
Vorschriften
Eine Auswahl relevanter Regelwerke
Diese Vorschriften begegnen Betrieben im Arbeits- und Gesundheitsschutz am häufigsten. Gern ordne ich für Sie ein, was davon auf Ihren Betrieb zutrifft.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsstättenverordnung, Anhang 6 – Bildschirmarbeit (vormals BildscharbV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Gefahren- und Sicherheitshinweise nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
- DGUV Regeln und Informationen (vormals BGVR- und BGI-Verzeichnis)
- TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Referenzen
Branchenunabhängige Betreuung
Die Betreuung zur Arbeitssicherheit ist branchenunabhängig. Nachstehend einige Beispiele aus meiner Praxis.
Kontakt
Für ein erstes Informationsgespräch besuche ich Sie gerne in Ihrem Hause.
Das Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – ich melde mich kurzfristig zurück.
Telefon
Mobil
Anschrift
Thorsten SartorUntere Marktstraße 18
63110 Rodgau – Nieder-Roden